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Unsere nächsten Kurse:

Im Moment sind keine neuen wöchentl. Kursangebote geplant!


Prävention nach § 20 SGB V

Vorbeugen durch Gesundheitsförderung begrenzt die Wahrscheinlichkeit ernsthaft krank zu werden.

Mit unserem Kursangebot, können Sie bzw. Ihr Kind, von § 20 SGB V zur Primärprävention profitieren.

Die Maßnahmen sollen u.a. den Gesundheitszustand der Versicherten verbessern oder erhalten „...und stehen allen Versicherten offen...“.

Den Versicherten werden im Rahmen des Gesetztes zur Primärprävention bei Vorlage des Einzahlungsbelegs und der Teilnahmebescheinigung in der Regel 80% (Erwachsene) bis 100% (Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre) zurückerstattet (max. 80.-€).

Es können bis zu drei Kurse jährlich in unterschiedlichen Feldern gefördert werden. Einzelne Kassen gewähren auch weitere Kurse, auf Anfrage oft aus dem gleichen Bereich.

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen im allg. nur Kursangebote übernehmen, die über einen längeren Zeitraum laufen (z.B. 8-12 Termine bei wöchentlicher Durchführung). Tageskurse werden nur in Ausnahmefällen von den KK erstattet!

Bitte informieren Sie sich vor der Kursanmeldung bei Ihrer Krankenkasse bezüglich der Bezuschussung bzw. kompletten Übernahme der Kosten!